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Berufsunfähigkeitsversicherung Freiburg

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler aus Freiburg, erleben wir in der täglichen Beratung, dass sich Arbeitnehmer und Selbständige leider viel zu wenig mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung beschäftigen. Den umfangreichsten Schutz bietet hierbei eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU).

In der Regel ist jeder von seiner Arbeitskfraft abhängig, das heißt darauf angwiesen ein regelmäßiges Einkommen zu erwirtschaften. Finanzielle Verpflichtungen wie Miete, eine Baufinanzierung oder der einfache Wocheneinkauf können ohne einen monatlichen Gehaltseingang nicht gestemmt werden. Denoch haben nur wenige Per­sonen entsprechende Maßnahmen für den Fall einer Berufs­unfähig­keit getroffen. Warum? Die meisten Menschen gehen davon aus, dass entweder schon nichts passiert oder im Fall der Fälle der Staat einspringt.

Dass dies ein Irrglaube ist und in der Praxis kein Weg an einer Berufs­unfähig­keitsversicherung vorbeiführt, zeigt Ihnen dieser Beitrag!

 

Wir helfen dabei, die richtige Berufs­unfähig­keitsversicherun zu finden. Sie sind auf der Suche nach einer unabhängigen Beratung? Dann sind Sie hier richtig!

Im Raum Freiburg gehören wir zu den führenden, unabhängigen Beratern und haben eine goße Expertise bei der Arbeitskraftabsicherung und arbeiten ausschließlich mit anonymen Risikovoranfragen.


 

Finanzberatung Freiburg - Marian Lotze

Ihr Finanzberater und Ver­sicherungs­makler in Freiburg

Marian Lotze, Spezialist für die Arbeitskraftabsicherung

Termin anfragen*    07668 9951059     marian.lotze@suedcuranz.de

*Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Unsere Beratung ist anbieterneutral.

 


Faktencheck 1: "In meinem Beruf werde ich nicht Berufsunfähig"

Als Argument gegen eine Berufs­unfähig­keitsversicherung wird zum Beispiel häufig vorgebracht: "In meinem Beruf werde ich nicht berufsunfähig und könnte diesen theoretisch auch noch im Rollstuhl ausüben". Anhand dieser Aussage merkt man, dass sehr viele davon ausgehen, dass man nur durch einen Unfall und entsprechende Leiden am Bewegungsapparat (Skelett, Muskeln, Bindegewebe) berufsunfähig wird. Dies wird bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung natürlich mit abgedeck, jedoch zeigt die Statistik für die Leistungsauslöser, dass dieser Bereich eher vernachlässigt werden kann und nicht wie allgemein eingeschätzt, einer der Hauptgründe für den Eintritt einer Berufs­unfähig­keit ist.

Für rund 50 % aller Leistungen durch die Berufs­unfähig­keitsversicherung sind psychische Erkrankungen verantwortlich. Hierzu zählen Depressionen, Angsststörungen, Burnout, etc. was jeden treffen kann - unabhängig davon, ob man im Büro arbeitet oder einer körperlichen Tätigkeit nachgeht. Frauen sind hiervon statistisch gesehen noch stärker betroffen als Männer (siehe Grafik).


Gründe für Berufsunfähigkeit | Ihr Finanzberater und Ver­sicherungs­makler Freiburg zeigt auf

Gründe für den Eintritt von Berufsunfähigkeit, Versicherungsmakler Freiburg

Gründe für den Eintritt von Berufs­unfähig­keit nach Diagnosegruppen. Quelle: FinanzplanerPro


Natürlich spielt auch das Berufsrisiko eine Rolle. Ein Handwerker ist in seinem Alltag größeren Gefahren ausgesetzt wie ein Bürokaufmann. Doch die Gründe für eine Berufs­unfähig­keit sind sehr vielfältig und stehen nicht automatisch in direktem Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf, wenn man bspw. an psychische Leiden, Herzkreislaufbeschwerden und Krebserkrankungen denkt.

 

Faktencheck 2: "Im Fall von Berufs­unfähig­keit hilft mir der Staat"

Der Staat prüft für alle nach 1961 geborenen Bürger nicht, ob eine Berufs­unfähig­keit vorliegt sondern nur ob eine Erwerbsminderung besteht. Der Unterschied ist so einfach wie dramatisch! Kann z.B. ein Pilot seinen Beruf aufgrund einer Augenerkrankung nicht mehr ausüben, so wäre er zwar berufsunfähig, aber nicht allgemein arbeitsunfähig - er könnte wahrscheinlich noch einer kaufmännischen Tätigkeit nachgehen. Eine staatliche Leistung in Form der Erwerbsminderungsrente hätte er also nicht zu erwarten und müsste mit einer großen Einkommensminderung rechnen.

Wie kann das sein? Die Antwort findet sich in den Bedingungen der Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU): "Berufs­unfähig­keit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann und auch keine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht". (Definition Berufs­unfähig­keit. Quelle: AVB der Bayerischen)

Gute Berufs­unfähig­keitsversicherungen beinhalten einen konkreten Verweisungsverzicht. Das heißt, auch wenn der Pilot aus dem oben genanntem Beispiel noch als Bürokraft arbeiten könnte, so entspräche diese Tätigkeit nicht seiner bisherigen Lebensstellung (er wird hier deutlich weniger verdienen). Er würde daher eine monatliche Rente aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung erhalten. Der Staat trifft hier keine Abgrenzung und schaut lediglich, ob die Person generell arbeitsfähig ist! Als Finanz- und Ver­sicherungs­makler in Freiburg haben wir diese Lücke aufzuzeigen.

 

Leistungen und Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente

Doch selbst wer die Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommt, schafft es hiermit nicht den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Leistungen des Staates sind sehr gering und in eine volle und eine halbe Erwerbsminderungsrente gestaffelt:

 

Die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 16 % vom Bruttolohn)

• erhält, wer wegen Krankheit noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann (in allen Tätigkeiten!)

Die volle Erwerbsminderungsrente (ca. 32 % vom Bruttolohn)

• erhält, wer wegen Krankheit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann (in allen Tätigkeiten!)

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente

• man muss mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein und

• in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben

 

Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitsversicherung in Freiburg

Beispiel für die Höhe der Erwerbsminderung (EM-Rente) bei einem Bruttolohn von 4.000 € pro Monat! Quelle: FinanzplanerPro

 

Auszubildende und Studenten erfüllen die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht, weshalb eine Berufs­unfähig­keitsversicherung vor allem für junge Menschen sehr wichtig ist. Für den Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung muss man sich nicht in einem Arbeitsverhältnis befinden. Auch Schüler und Studenten können sich und sollten sich auch ver­sichern. "Früh sein" lohnt sich besonders!


Unverbindliche Anfrage für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung


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Berufsunfähigkeitsversicherung - besondere Vorteile für Schüler und Studenten

Sich mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung früh auseinanderzusetzen bringt einige Vorteile mit sich. Warum sollte man eine Berufs­unfähig­keitsversicherung möglichst jung abschließen? Die Beiträge, die ein Kunde für seine BU-Absicherung zahlen muss, richten sich nach folgenden Faktoren:

 

 Eintrittsalter

Je jünger das Alter bei Abschluss der Berufs­unfähig­keitsversicherung, desto günstiger sind die Beiträge. Hat man einmal die Versicherung abgeschlossen, bleiben einem die Konditionen grundsätzlich über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung sollte daher immer möglichst jung abgeschlossen werden.

 

 Berufliche Tätigkeit

Des Weiteren wirkt sich die bei Abschluss der Versicherung ausgeübte berufliche Tätigkeit stark auf den Beitrag aus. Jeder Versicherer hat bestimmte Berufsgruppen definiert (bspw. 1 bis 6), welche er für die Kalkulation der Beiträge heranzieht. Je niedriger die Berufsgruppe, desto günstiger sind die Beiträge für die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Ein Handwerker wird sich aufgrund der Gefahren in seinem Alltag in einer höheren Berufsgruppe wiederfinden und ein kaufmännischer Angestellter in einer niedrigeren. In welche Berufsgruppe werden Schüler eingruppiert? Als Schüler nimmt man ebenfalls eine der vorderen Ränge ein, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht klar ist, welcher Beruf später mal ausgeübt wird. Das tolle hierbei ist, dass in den Bedingungen guter Berufs­unfähig­keitsversicherungen geregelt ist, dass es keine berufliche Nachmeldepflicht gibt. Selbst wenn der Schüler oder ein kaufmännischer Angestellter später mal eine handwerkliche Tätigkeit ausüben, bleiben ihnen die niedriege Berufsgruppe und die günstigen Beiträge erhalten.

 

 Gesundheitszustand

Je jünger man ist, desto weniger häufig liegen kritische Vorerkankungen vor, die einem bei der Beantragung der Berufs­unfähig­keitsversicherung Schwierigkeiten bereiten können. Beim Abschluss der Versicherung werden einige Gesundheitsfragen gestellt, welche ausführlich beantwortet werden müssen. Je nach Vorerkrankung muss man mit einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen. Junge Menschen sind hiervon weniger oft betroffen.


Berufsunfähigkeitsversicherung über einen Ver­sicherungs­makler abschließen!

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) sichert Ihre Arbeitskfraft ab und zählt damit zu einer der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Hier ist es wichtig keine Fehler zu machen und sich Unterstützung von einem Profi mit großem Erfahrungswert zu holen. Ein Ver­sicherungs­makler ist hierbei die beste Wahl. Ein Ver­sicherungs­makler ist unabhängig, das heißt nicht an einzelne Produkte oder Anbieter gebunden. Hier können Sie einen umfangreichen Marktvergleich aller Berufs­unfähig­keitsversicherer erwarten. Ein seriöser Berater geht individuell auf Sie ein und betrachtet Ihre persönliche Berufs- und Familiensituation. Ein Auszubildender steht bspw. noch ganz am Anfang seiner beruflichen Laufbahn und benötigt daher einen niedrigeren Schutz wie ein Familienvater mit zwei Kindern, welcher eine deutlich größere finanzielle Verantwortung trägt.

 

Empfohlene Laufzeit und Höhe einer Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU)

Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung vereinbart man eine monatliche Rentenzahlung (nicht mit der gesetzlichen Rente verwechseln!) für den Fall, dass man berufsunfähig wird. Diese wird einem im Fall der Fälle gezahlt, bis man entweder wieder genesen ist oder die Vertragslaufzeit endet. Dies zeigt einem, dass die Wahl der Versicherungsdauer von großer Bedeutung ist. Was bringt ein günstiger Schutz bis Endalter 50, wenn es dann noch 17 weitere Jahre bis zur Altersrente sind, die man schwer überbrücken kann! Ihr Ver­sicherungs­makler in Freiburg legt daher Wert auf:

 

Die optimale Laufzeit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU)

Empfehlenswert ist eine lebenslange Berufs­unfähig­keitsversicherung. Jedoch bieten nur weniger Versicherer einen solchen Schutz an und je nach Berufsgruppe ist eine lebenslange Berufs­unfähig­keitsversicherung auch sehr teuer. Der Versicherungsschutz sollte alternativ in jedem Fall bis zum Alter 67 abgeschlossen werden, was dem aktuellen Beginn der Regelaltersrente entspricht. Eine nachträgliche Verlängerung der Versicherungsdauer geht in der Regel nicht und wenn, dann nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn der Gesetzgeber die Regelaltersgrenze nach oben setzt, bspw. von 67 auf 70 Jahre. Gute Gesellschaften bieten einem dann die Möglichkeit die Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne Gesundheitsfragen zu verlängern. Sollte man sich aus irgendeinem Grund dazu entschließen die Berufs­unfähig­keitsversicherung kündigen zu wollen, geht dies jederzeit. Das heißt, es besteht eine Flexibilität. Also lieber von Anfang an eine lange Laufzeit wählen, als es irgendwann zu bereuen, dass man sich wegen ein paar Euro Mehrbeitrag für eine ungenügende Absicherung entschieden hat.

 

Die optimale Höhe einer Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU)

Die Höhe der vereinbarten monatlichen Berufs­unfähig­keitsrente sollte zwischen 70 % und 80 % des aktuellen Nettoeinkommens liegen. Wie bei der Laufzeit, kann man auch die Höhe der Absicherung nicht willkürlich verändern. Wenn man die erneute Prüfung des Gesundheitszustands bei der Erhöhung der Berufs­unfähig­keitsrente umgehen möchte, gibt es zwei Wege: Über die Beitragsdynamik oder Nachversicherungsgarantien.

Die Beitragsdynamik bedeutet, dass der Versicherer jedes Jahr die abgesicherte Rente um einen Prozentsatz (in der Regel 3 % oder 5 %) erhöht - und das ohne Gesundheitsprüfung. Durch Gehaltssteigerungen und die Inflation macht es Sinn, diese Beitragsdynamik in die Berufs­unfähig­keitsversicherung zu inkludieren. Jedes Jahr wird man dann vom Versicherer angeschrieben und über die Erhöhung der Absicherung und der Erhöhung des Beitrages (in gleichem Verhältnis) informiert. Bei guten Versicherern hat man die Möglichkeit dieser Dynamik flexibel zu widersprechen und diese auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Kraft treten zu lassen.

Die Nachversicherungsgarantien sind eine schöne Möglichkeit die abgesicherte Berufs­unfähig­keitsrente auf einen Schlag um eine größere Summe zu erhöhen (bspw. von 1.000 € auf 1.500 €). Hierzu gibt es bestimmte Anlässe, wie bspw. die Beendigung der Berufsausbildung/ des Studiums, Geburt eines Kindes, Aufnahme einer Baufinanzierung und noch viele weitere. Mit diesen Ereignissen geht in der Regel eine größere finanzielle Verantwortung einher, sodass die Versicherer einem die Erhöhung der abgesicherten Rente ohne Gesundheitsprüfung gewähren. Hier muss man allerdings beachten, dass man in der Regel nur 6 Monate nach Eintritt des entsprechenden Ereignisses Zeit hat, dies dem Versicherer zu melden. Bei welchen Ereignissen genau eine Erhöhungsmöglichkeit besteht, wird in den jeweiligen Versicherungsbedingungen ausgewiesen. Sehr gute Versicherer bieten mittlerweile auch ereignisunabhängige Nachversicherungsmöglichkeiten an, bspw. in den ersten 10 Vertragsjahren flexibel oder zum fünften Jahrestag des Abschlusses der Versicherung. Aus der Erfahrung wissen wir, dass Kunden oftmals nicht an diese Erhöhungsmöglichkeiten Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung denken. Als Ver­sicherungs­makler in Freiburg legen wir uns mittlerweile eine eigene Wiedervorlage und können unsere Kunden dann gezielt an die Erhöhungsoption erinnern.


Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantworten!

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung bietet nur einen Schutz, wenn sie auch korrekt beantragt wurde. Bei der Beantragung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung werden viele Gesundheitsfragen gestellt, welche großes Fehlerpotenzial aufweisen. Von gefährlichen Hobbies, über Auslandsaufenthalte, bis zu Allergien, Operationen und sonstigen Vorerkrankungen, muss alles im Antrag der Berufs­unfähig­keitsversicherung angegeben und erläutert werden. Wer falsche oder ungenügende Angaben trifft, hat keinen Versicherungsschutz. Zwar erhält man den Versicherungsschein und zahlt auch entsprechende Beiträge, tritt aber der Fall einer Berufs­unfähig­keit ein, prüft jeder Versicherer, ob bei Antragstellung auch alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet wurden. Ist dies nicht der Fall, darf der Berufs­unfähig­keitsversicherer im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten. Als Kunde erhält man dann keine Leistung!

Sie fragen sich, wie der Berufs­unfähig­keitsversicherer nachträglich prüfen kann, ob alle Fragen korrekt vom Kunden beantwortet wurden? Der Versicherer fordert im Leistungsfall Ihre Krankenakte bei der Krankenkasse an. Hier sind alle Arztbesuche festgehalten und enstprechende Einträge der Ärzte vorhanden.

Es ist also sehr wichtig einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der einem Unterstützung bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen bietet. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater die Antragsfragen nicht nur überfliegt, sondern ausführlich mit Ihnen durchgeht. Eine gewissenhafte Beantragung der Berufs­unfähig­keitsversicherung nimmt viel Zeit in Anspruch und kann nicht mal schnell geschehen. Wir nehmen dies sehr ernst!

 

Berufsunfähigkeit, Krankheitenabsicherung, Todesfallschutz


Fordern Sie Ihre Krankenakte für die Berufsunfähigkeitsversicherung an!

Fordern Sie für die Beantwortung der Gesundheitsfragen der Berufs­unfähig­keitsversicherung Ihre Krankenakte bei der Krankenkasse an!

Die wenigsten wissen noch, wann sie in den letzten Jahren, aus welchem Grund, bei welchen Ärzten gewesen sind. Daher ist es sinnvoll die Krankenakte bei seiner Krankenkasse anzufordern. Diese bietet Ihnen eine sehr gute Orientierungshilfe bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen. Somit wird verhindert, dass Sie versehentlich Dinge vergessen oder manchen Daten falsch im Kopf haben (bspw. das Datum einer Operation). Die Beantragung der Krankenakte (auch Versichertenauskunft genannt) ist kostenlos und kann telefonisch oder schriftlich beantragt werden.

Sie möchten Ihre Krankenakte anfordern? Nutzen Sie unseren Vordruck: PDF-Dokument: Formular zur Beantragung der Krankenakte

 

Alternativ können Sie auch über die kassenärztliche Vereinigung Ihre Krankenakte beantragen.

Dies ist kostenlos und geht bequem online: Jetzt Krankenakte beantragen

Folgende Angaben sind wichtig:

• Betreff: Bitte um Zusendung der Versichertenauskunft nach § 83 SGB X

Inhalt: Bitte um eine Auskunft über den längst möglichen Zeitpunkt

 

Innerhalb von ein bis zwei Wochen erhalten Sie die Krankenakte dann per Post zugeschickt.

 


Vorteil einer "anonymen Risikovoranfrage" durch einen Ver­sicherungs­makler

Berufs­unfähig­keitsversicherer haben eine eigene Risikoprüfung, welche die Vorerkrankungen von Antragstellern einschätzt. Je nach Schwe­regrad der Vorerkrankung kann es sein, dass Sie als Kunde leider Einschnitte bei Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung machen müssen, in Form von:

 einem Risikozuschlag (es wird für den Berufs­unfähig­keitsschutz ein höherer Beitrag fällig)

 einem Leistungsausschluss (Einzelerkrankungen werden nicht mitversichert und lösen keinen Leistungsfall aus)

 einer Zurückstellung/Ablehnung (Versicherer bieten zum aktuellen Zeitpunkt gar keinen Versicherungsschutz an)

 

Jede Versicherungsgesellschaft hat aber ihre eigenen Risikoprüfer, welche die Vorerkrankungen unterschiedlich einschätzen. So kann es deutliche Unterschiede geben, bei der Wahl des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens. Um im Voraus zu ermitteln, welcher Versicherer einem das beste Votum ausstellt, ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll. Das heißt, es werden zunächst die Gesundheitsfragen beantwortet (am besten anhand der Versichertenauskunft) und anschließend werden die persönlichen Daten (Name, Anschrift usw.) entfernt und gleichzeitig an mehrere Versicherer geschickt. Ein unabhängiger Ver­sicherungs­makler bietet Ihnen diesen Service kostenfrei an. Sobald die Einschätzungen der Versicherer zum Gesundheitszustand vorliegen, kann eine Entscheidung zu Gunsten eines Versicherers getroffen werden - im Optimalfall eine Gesellschaft, die bereits in der Voranfrage eine Annahme zu Normalbedingungen in Aussicht gestellt hat.

Sie fragen sich, warum Sie nicht einfach einen Antrag bei Ihrem gebundenen Versicherungsvertreter einreichen sollten, da wenn man eine Erschwernis bekommt (Leistungsausschluss, Risikozuschlag oder gar eine Ablehnung), zur Not ja noch den Anbieter wechseln kann oder nicht?!

Viele Versicherungsgesellschaften stellen im Antrag der Berufs­unfähig­keitsversicherung die Frage, ob die versicherte Person in den letzten fünf Jahren bereits bei anderen Gesellschaften einen Antrag eingereicht hat und ob es dort zu einer Erschwernis kam. Dies müsste man entsprechend bejahen und hätte somit auch schlechtere Chancen bei einem neuen Versicherer. Verspielen Sie also nicht leichtfertig Ihre guten Chancen auf einen optimalen Versicherungsschutz und nehmen Sie die Beratung eines erfahrenen Ver­sicherungs­maklers wahr.

 


Berufsunfähigkeitsversicherung in Freiburg - Unsere Expertise | Ihr Mehrwert

 Eine unabhängige & unverbindliche Beratung   

 Einen erfahrenen Experten mit viel Erfahrung   

 kostenlose & anonymisierte Risikovoranfragen

 Einholung von Angeboten vieler Versicherer    

 Tarife mit vereinfachter Gesundheitsprüfung  

 

Weil eine Berufs­unfähig­keitsversicherung wichtig ist.

Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie sich kompetent beraten!


Wenn durch Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz für eine "BU" möglich ist

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Berufs­unfähig­keitsversicherung erhält, sollte die Möglichkeit einer privaten Rentenversicherung mit Beitragsbefreiung bei Berufs­unfähig­keit ins Auge fassen. Der Kapitalaufbau und die Rentenvorsorge sollten in einer solchen Situation verstärkt fokussiert werden und eine fondsgebundene Rentenversicherung bietet interessante Möglichkeiten gewinnbringend Geld für das Alter anzusparen. Wird man während der Ansparphase berufsunfähig, zahlt der Versicherer den Sparbeitrag weiter. Für den Abschluss dieses Zusatzbausteins gibt es Versicherer, welche keine Gesundheitsprüfung erheben. Erfahren Sie hier mehr zum Thema fondsgebundene Rentenversicherung.


Wir unterstützen Sie im Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im ersten Schritt ist es wichtig eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben. Man hofft natürlich, dass man diese niemals in Anspruch nehmen muss. Tritt allerdings der Fall von Berufs­unfähig­keit ein, gilt es bei der Beantragung der Leistung einige Dinge zu beachten. Wir informieren Sie!

Der Versicherer, bei dem Sie die Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen haben, prüft den Leistungsantrag sehr gewissenhaft. Diese Vorgehensweise ist für die Versicherungsgemeinschaft (das heißt Sie als Kunden) überaus wichtig, wird in den Medien aber oftmals schlecht dargestellt. "Versicherungen zahlen am Ende eh nicht", heißt der Vorwurf gegen die gesamte Branche. Doch wenn auch bei unberechtigten Ansprüchen geleistet würde, hätte dies am Ende für alle anderen Kunden negative Auswirkungen, da die Beiträge für die Versicherung deutlich teurer werden müssten.

Wenn Sie Leistung aus Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung beantragen wollen, nehmen Sie unbedingt die Unterstürtung Ihres Ver­sicherungs­maklers in Anspruch. Erfahrung spielt hier eine große Rolle. Als Kunde weiß man in der Regel nicht, welche Dinge zu beachten sind und wo sich vielleicht Fallstricke beim Leistungsantrag befinden. Abhängig von Ihrem Leiden, weswegen Sie die BU-Leistung beantragen wollen, kommt es auf die richtige Schilderung der Sachlage an. Der Leistungsantrag umfasst oftmals sehr viele Seiten und es gilt einige Fragen detailliert zu beantworten. Fällt Ihnen bspw. hier auf, dass Sie schon bei der Beantragung der Versicherung das ein oder andere Leiden hatten, dies aber bei den Gesundheitsfragen des Antrags - wissentlich oder unwissentlich - unberücksichtigt ließen, gilt besondere Aufmerksamkeit.

Sie haben eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung? Ziehen Sie eine Rechtsberatung für den Leistungsantrag Ihrer Berufs­unfähig­keitsversicherung in Betracht. Viele Anbieter bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Beim sehr guten Rechtsschutzversicherer KS/AUXILIA können Sie neuerdings auch einen BU-Antrags-Check in Anspruch nehmen. Sie haben zum Rechtsschutz nähere Fragen? Kommen Sie jederzeit gerne auf uns zu.

 

 


Sie möchten eine persönliche Beratung?

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